Das Saumwesen
Ein alter Weg führte von Zürich aus das Sihltal hinauf
und über die Schnabellücken nach Knonau, Cham, Luzern.
Für seine Bedeutung zeugt die Errichtung der
Schnabelburg im 12.Jh.
Mit der Gründung der Stadt Zug (1242 erstmals erwähnt)
wurde der Wasserweg als Transportweg wichtig.
Diese Stadtgründung fällt zeitlich zusammen mit der Eröffnung des Gotthardweges
(ca.1230).
Der neue Saumweg führte von der Sust Horgen über den Hirzel nach Sihlbrugg zur Babenwag.
Nachweislich bestand bereits
1267 "in der Babenwag" eine Furt ,
seit 1326 eine Brücke mit Zoll.

Babenwag
1960 wurde diese alte Holzbrücke ersetzt durch eine
Betonbrücke;
die Holzbrücke wurde 3km flussaufwärts verschoben.
Von Sihlbrugg - der Brugg (Brücke) über die Sihl - ging es weiter zur Sust in Zug,
dann auf Schiffen zur Sust in Immensee,
auf Saumtieren durch die Hohle Gasse zur Sust nach Küssnacht,
auf dem Vierwaldstättersee zur
Sust in Flüelen
und dann über den Gotthard zu den Tessiner Seen.

Zeichnung von Hans Davatz
► Kopiervorlage (160KB)
Die Säumer luden einen "Saum"
(ca.150kg) auf ihr Saumtier, säumten die Ware von Horgen nach Zug
und durften sich bei ihrer Säumerei auf dem Saumweg nicht versäumen....
"Saum"
ist ein uraltes Wort mit Wurzeln in der
Antike:


Säumer transportierten
die Waren um Lohn im Auftrag eines "Fertigers" oder "Faktoren".
Den Lohn bestimmte die Obrigkeit in Zürich.
Hodler durften als Händler ihre eigenen Güter führen, aber keine anderen
Aufträge annehmen.
Um Säumer zu sein, musste man ein Saumtier besitzen
und einen halben Saum allein heben können.
An
festgesetzten Tagen wurde den Zuger und Horgner Säumern auf der Baabenwag
der Strassenrodel vorgelesen und sie mussten Befolgung schwören.
Erlaubt war ihnen, unterwegs aus den Weinfässchen "mit spuolen (Halmen) bescheidenlich trincken".
Für die gerechte Verteilung der
Waren an die Säumer waren "Teiler" zuständig.
Diese wurden alljährlich am Johannistag (24.Juni) gewählt.
Von den "Rechenherren" in Zürich wurde ein Sustmeister ernannt.
Der Sustmeister sollte "schrybens und lesens" und wenn möglich "rechnens
erfaren" sein.
Er hatte das Transportgut zu verwalten und den Zoll einzunehmen.
Nebst freier Wohnung in der Sust durfte er 5% der Zolleinnahmen behalten.
Anfang und Ende der Sustordnung von 1774,
sie liegt der "Geschichte der Gemeinde Horgen" (1952) von Paul Kläui bei:


Der Schiffstransport von Zürich nach Horgen war
ebenfalls geregelt.
Es ging vor allem darum, eine Umgehung des Zolls in Horgen zu verhindern.
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